Bundesrat für mehr Videokonferenzen bei Gericht
Der deutsche Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den der Einsatz von Videokonferenzen in gerichtlichen Verfahren gefördert werden soll. Videokonferenztechnik soll nach Meinung des Bundesrates in deutschen Gerichten verstärkt zum Einsatz kommen. Das vorgesehene Gesetz soll die Möglichkeit erweitern, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören.
Primäres Ziel dieser Initiative sei es, durch Videokonferenzen Reisekosten einzusparen. Die Länderkammer argumentiert, dass die Zuschaltung per Videokonferenztechnik Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, unnötig mache. Durch eingesparte Reisekosten und reduziertem Zeitaufwand werde der Prozess so insgesamt kostengünstiger.
Das vorliegende Gesetz erweitere videogestützte Prozesshandlungen konsequent auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren, zitiert der Bundestag die Länder. Die Entscheidung, ob solche Technik zum Einsatz komme, liege dabei immer beim Gericht selbst.
In einer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung das Anliegen der Länder. Grundsätzlich, so die Bundesregierung weiter, stehe sie einer Erweiterung des Einsatzes von Videokonferenztechnik im Sinne eines zügigen Abschlusses des Verfahrens aufgeschlossen gegenüber. Dadurch, dass die Entscheidung über den Einsatz der Videokonferenztechnik in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, sei gewährleistet, dass das jeweils entscheidende Gericht Videokonferenztechnik nur in hierfür geeigneten Fällen einsetzte.
Den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 17/1224) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.