Videokonferenz in der hessischen Justiz: “wichtiger Beitrag”
„Der Einsatz modernster Videotechnik ist für die hessische Justiz ein weiterer wichtiger Beitrag auf dem Weg zum eJustice und stellt darüber hinaus ein Serviceangebot der kundenorientierten und modernen hessischen Justiz des 21. Jahrhunderts dar“, erklärte der Hessische Justizminister.
Jürgen Banzer heute in Frankfurt bei der Inbetriebnahme des neuen Videokonferenzsystems in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Am 22. März 2006 hatte der Minister mit der „offiziellen“ Inbetriebnahme von 17 modernen Videokonferenzanlagen in hessischen Gerichten den Startschuss in die neue Ära gegeben. Das heute eröffnete System ermögliche es, aus den Räumen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Videokonferenzen mit den Landgerichten, dem Oberlandesgericht und den Justizvollzugsanstalten durchzuführen.
„Das System kann die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern und damit zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen. Daneben können Reisetätigkeiten der Rechtsanwälte reduziert werden, was neben Zeitvorteilen für die Rechtsanwaltschaft zu geringeren Kosten für die Verfahrensbeteiligten führt“, schilderte Jürgen Banzer die Vorteile des Systems. Mit der Installation und Einrichtung der Videokonferenzanlage sei es den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nunmehr möglich, sich per Videotechnik über die Rechtsanwaltskammer an Gerichtsverfahren zu beteiligen, ohne hierzu eigene aufwendige Technik vorhalten zu müssen. Das Videokonferenzsystem werde der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main von der hessischen Justiz zur Verfügung gestellt.
Zur Veranschaulichung des Systems wurde eine live-Videokonferenzschaltung zu dem Landgericht Kassel durchgeführt.
Seit Anfang des Jahres 2006 besteht die Möglichkeit, sich von anderen Orten live über Videokonferenztechnik an den Verfahren des Oberlandesgerichts Frankfurt, der Landgerichte Frankfurt, Darmstadt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden sowie der Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Frankfurt am Main III, Kassel I, Schwalmstadt, Weiterstadt und Hünfeld zu beteiligen. Von den vorstehenden Gerichten und Justizvollzugsanstalten können neben den Verbindungen zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Geschäftsbereichs auch jederzeit Verbindungen zu anderen, externen Gesprächspartnern in Deutschland sowie weltweit mittels ISDN-Leitungen oder über ein Computernetzwerk (IP-basierende Verbindung) geschaltet werden. Voraussetzung hierzu ist, dass das Videokonferenzsystem des externen Gesprächspartners die weltweiten Standards H.320 sowie H.323 erfüllt.
Soweit eine Vollauslastung zu gerichtlichen Zwecken nicht erfolgt, können die in den Gerichten vorhandenen Systeme im Bedarfsfall nach vorheriger Absprache von anderen Justizbehörden kostenfrei und durch die Anwaltschaft gegen eine kostendeckende Auslagenpauschale genutzt werden. Über diese Möglichkeit wurden die Gerichte und Standesvertretungen der Anwälte und Notare in Hessen unterrichtet.
Quelle: www.hessen.de