Videokonferenz im Einsatz

Videokonferenzsysteme an Gerichten in München und Passau

Videokonferenz in der Praxis 6. Juli 2007

Prof. Dr. Michael Huber vom Landgericht München I präsentiert am 13.06.07 der interessierten Öffentlichkeit die neuen Videokonferenz-Einrichtungen des Gerichts. In drei Beispielen erleutert Huber die Vorteile für das tägliche Geschäft sehr anschaulich:

Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichts München gegen ein Urteil des Landgerichts Passau. Der zuständige Senat tagt im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts in München, die Parteien und ihre Anwältinnen und Anwälte – gegebenen-falls auch Zeugen und Sachverständige – befinden sich im Sitzungssaal des Landgerichts Passau. Auf Knopfdruck wird eine abhörsichere Verbindung hergestellt. Das Gericht in München kann die Kamera in Passau steuern; auch ein Heranzoomen zur Großaufnahme ist möglich, etwa um die Mimik erkennen zu können.

Berufungsverhandlung des Landgerichts München I in Wohnungseigentumssachen. Neuerdings müssen die örtlichen Amtsgerichte – hier also die in Passau und Freyung – durch Urteil entscheiden, gegen das grundsätzlich Berufung (nicht aber zum Landgericht Passau, sondern infolge Konzentration für den ganzen OLG-Bezirk) zum Landgericht München I stattfindet. Wohnungseigentümer/Verwalter und ihre Prozessbevollmächtigten brauchen aber nicht unbedingt zum Termin nach München zu fahren; das Gericht kann mit ihnen über das neue System von München aus verhandeln.

Das Ganze geht aber auch umgekehrt: Beweisaufnahme des Landgerichts Passau mit einem Sachverständigen in München. Eine Zivilkammer des Landgerichts Passau tagt mit den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten im Sitzungssaal hier, während der Sachverständige aus München in das Oberlandesgericht München geladen ist und nun per Videoübertragung vernommen wird.

Rechtsgrundlage für diese moderne Art der Prozessführung ist § 128a Zivilprozessordnung (ZPO), der eine richterliche Anordnung im Einverständnis mit den Parteien voraussetzt. Selbstverständlich muss sich aber die konkrete Sache auch für eine Verhandlung via Videokonferenz eignen; das entscheidet für jeden Einzelfall gesondert das zuständige Gericht.

Die Vorteile der neuen Technik liegen auf der Hand: Parteien und Anwälte sparen Zeit und Kosten! „Time is money“ gilt aber auch, wenn z. B. ein Sachverständiger nicht mehr von München nach Passau zum Gerichtstermin fahren muss. Hinzu kommt: Die Umwelt wird geschont!

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